Wir nehmen derzeit keine neuen Kunden auf. Bestehende Kunden betreuen wir wie gewohnt.

IT-Sicherheit · 2 Min. Lesezeit

Backup-Strategie für Unternehmen: Die 3-2-1-1-0-Regel

Ein Backup ist die Lebensversicherung Ihrer Daten. Doch viele Unternehmen merken erst im Ernstfall, dass ihre Sicherung unvollständig, veraltet oder vom Erpressungstrojaner mitverschlüsselt ist.

Grafik: Datenbank mit kreisenden Sicherungspfeilen als weiße Strichzeichnung in grünen Ringen auf dunklem Grund mit Leiterbahnen

Festplatten fallen aus, Notebooks werden gestohlen, Mitarbeitende löschen versehentlich Ordner – und Erpressungstrojaner (Ransomware) verschlüsseln gezielt alles, was sie erreichen können. Gegen all diese Szenarien hilft nur eines: eine durchdachte Datensicherung, die regelmäßig geprüft wird.

Die 3-2-1-1-0-Regel

Die klassische 3-2-1-Regel wurde in den letzten Jahren um zwei Punkte erweitert, die vor allem gegen Ransomware schützen:

ZifferBedeutungWarum?
3Drei Kopien Ihrer Daten (Original + zwei Sicherungen)Eine Sicherung allein kann ebenfalls defekt sein.
2Auf zwei unterschiedlichen SpeichermedienEin Fehler im selben Speichersystem trifft sonst alle Kopien.
1Eine Kopie außer HausSchutz vor Brand, Wasser, Einbruch.
1Eine Kopie offline oder unveränderlich („immutable“)Ransomware kann diese Kopie nicht verschlüsseln oder löschen.
0Null Fehler bei der ÜberprüfungNur ein getestetes Backup ist ein verlässliches Backup.

Typische Fehler in kleinen Unternehmen

  • Die USB-Festplatte hängt dauerhaft am Server. Ein Erpressungstrojaner verschlüsselt sie gleich mit.
  • Synchronisation wird mit Backup verwechselt. Dienste wie OneDrive oder Dropbox übernehmen Löschungen und Verschlüsselungen sofort auf alle Geräte.
  • Cloud-Dienste werden gar nicht gesichert. Auch bei Microsoft 365 sind Sie selbst für die Sicherung Ihrer Postfächer und Dateien verantwortlich – die eingebauten Papierkörbe und Aufbewahrungsfristen ersetzen kein eigenständiges Backup.
  • Niemand kontrolliert die Meldungen. Das Backup schlägt seit Wochen fehl, aber die Warn-E-Mail landet ungelesen im Postfach.
  • Es wurde nie eine Wiederherstellung getestet. Im Ernstfall fehlen Passwörter, Software oder schlicht das Wissen, wie es geht.

Wie viel Datenverlust können Sie sich leisten?

Zwei Fragen helfen, die richtige Strategie zu finden:

  • Wie viele Stunden Arbeit dürfen maximal verloren gehen? Daraus ergibt sich, wie oft gesichert werden muss – täglich, stündlich oder fortlaufend.
  • Wie lange darf Ihr Betrieb stillstehen? Daraus ergibt sich, wie schnell die Wiederherstellung funktionieren muss – und ob zum Beispiel ein Ersatzsystem bereitstehen sollte.

Für eine Arztpraxis oder Kanzlei sieht die Antwort anders aus als für ein Planungsbüro. Deshalb gibt es keine Backup-Lösung „von der Stange“.

Praxis-Tipp: Versionierung

Bewahren Sie mehrere Generationen auf – zum Beispiel tägliche Sicherungen für zwei Wochen, wöchentliche für zwei Monate und monatliche für ein Jahr. Ransomware schlägt oft erst Tage nach der Infektion zu, und dann brauchen Sie einen Stand von davor.

Datenschutz nicht vergessen

Backups enthalten in der Regel personenbezogene Daten. Sie müssen deshalb verschlüsselt sein – besonders, wenn sie außer Haus oder in der Cloud liegen. Bei Cloud-Backups benötigen Sie außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. Auch Löschfristen gelten grundsätzlich für Sicherungen; ein durchdachtes Aufbewahrungskonzept löst diesen Konflikt.

Checkliste: Ist Ihr Backup gut aufgestellt?

  • Alle wichtigen Daten sind erfasst – Server, Arbeitsplätze, E-Mails, Cloud-Dienste, Datenbanken.
  • Die Sicherung läuft automatisch und ohne Zutun der Mitarbeitenden.
  • Mindestens eine Kopie liegt außer Haus und eine ist offline oder unveränderlich.
  • Backups sind verschlüsselt, die Schlüssel sind sicher hinterlegt.
  • Erfolgs- und Fehlermeldungen werden täglich geprüft.
  • Eine Wiederherstellung wird mindestens zweimal im Jahr getestet und dokumentiert.
  • Im Notfallplan steht, wer die Wiederherstellung durchführt und wie lange sie dauert.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Angaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.