IT-Sicherheit · 2 Min. Lesezeit
IT-Notfallplan: Was tun bei einem Cyberangriff?
Bildschirme zeigen eine Lösegeldforderung, Dateien lassen sich nicht mehr öffnen, Kunden melden seltsame E-Mails von Ihrer Adresse. Wer jetzt einen Plan hat, begrenzt den Schaden erheblich.
Ein IT-Notfall trifft Unternehmen meist völlig unvorbereitet – und genau das macht ihn so teuer. Hektik führt zu Fehlern: Beweise werden vernichtet, infizierte Geräte bleiben im Netz, Meldefristen verstreichen. Ein einfacher, schriftlicher Notfallplan schafft Klarheit, wenn es darauf ankommt.
Die ersten Minuten: Sofortmaßnahmen
- Ruhe bewahren und nichts überstürzt löschen oder neu installieren.
- Betroffene Geräte vom Netz trennen: Netzwerkkabel ziehen, WLAN deaktivieren. Geräte möglichst nicht ausschalten – im Arbeitsspeicher können wichtige Spuren liegen.
- IT-Dienstleister und Geschäftsführung informieren – über einen sicheren Kanal, notfalls per Telefon.
- Dokumentieren: Was ist wann aufgefallen? Fotos von Bildschirmmeldungen machen.
- Kein Lösegeld zahlen, ohne vorher fachkundigen Rat einzuholen. Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch, dass die Daten nicht trotzdem veröffentlicht werden.
Melden: Wer muss informiert werden?
| Stelle | Wann? | Hinweis |
|---|---|---|
| Datenschutz-Aufsichtsbehörde (in Brandenburg: LDA Brandenburg) | innerhalb von 72 Stunden | Wenn personenbezogene Daten betroffen sind und ein Risiko für die Betroffenen besteht (Art. 33 DSGVO) |
| Betroffene Personen | unverzüglich | Bei voraussichtlich hohem Risiko (Art. 34 DSGVO) |
| Polizei – Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburg | so früh wie möglich | Anzeige erstatten; die ZAC berät Unternehmen |
| Cyber-Versicherung | laut Vertrag, meist sofort | Vor eigenen Maßnahmen Rücksprache halten, sonst droht Leistungskürzung |
| BSI | 24 h / 72 h / 1 Monat | Nur für Einrichtungen, die unter NIS-2 fallen (mehr dazu) |
Wiederanlauf: Zurück in den Betrieb
- Ursache finden und schließen, bevor Systeme wieder ans Netz gehen – sonst ist der Angreifer gleich wieder drin.
- Saubere Wiederherstellung aus einem Backup, das nachweislich vor der Infektion entstanden ist.
- Alle Passwörter ändern, insbesondere Administrator-, E-Mail- und Cloud-Zugänge.
- Kunden und Partner informieren, falls über Ihre Adressen Schad-E-Mails verschickt wurden.
- Nachbereitung: Was hat funktioniert, was nicht? Den Notfallplan entsprechend anpassen.
Vorlage: Die IT-Notfallkarte
Hängen Sie eine Notfallkarte gut sichtbar an jedem Arbeitsplatz aus. Sie sollte mindestens enthalten:
Verhalten bei IT-Notfällen
- Ruhe bewahren. Gerät nicht ausschalten.
- Netzwerkkabel ziehen / WLAN deaktivieren.
- Sofort melden an: [Name, Telefonnummer IT-Betreuung]
- Vertretung: [Name, Telefonnummer Geschäftsführung]
- Notieren: Was ist passiert? Wann? Welches Gerät?
Vorbereitung ist der beste Schutz
- Notfallkontakte – auch außerhalb der Geschäftszeiten – sind aktuell und ausgedruckt verfügbar.
- Es gibt ein getestetes Offline-Backup.
- Die wichtigsten Abläufe können notfalls einige Tage ohne IT weiterlaufen (Papierformulare, Telefonliste).
- Die IT-Dokumentation liegt auch außerhalb der IT-Systeme vor.
- Das Team weiß, wie Vorfälle gemeldet werden.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Angaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.
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