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IT-Sicherheit · 2 Min. Lesezeit

IT-Notfallplan: Was tun bei einem Cyberangriff?

Bildschirme zeigen eine Lösegeldforderung, Dateien lassen sich nicht mehr öffnen, Kunden melden seltsame E-Mails von Ihrer Adresse. Wer jetzt einen Plan hat, begrenzt den Schaden erheblich.

Grafik: Alarmleuchte mit Warnstrahlen als weiße Strichzeichnung in grünen Ringen auf dunklem Grund mit Leiterbahnen

Ein IT-Notfall trifft Unternehmen meist völlig unvorbereitet – und genau das macht ihn so teuer. Hektik führt zu Fehlern: Beweise werden vernichtet, infizierte Geräte bleiben im Netz, Meldefristen verstreichen. Ein einfacher, schriftlicher Notfallplan schafft Klarheit, wenn es darauf ankommt.

Die ersten Minuten: Sofortmaßnahmen

  1. Ruhe bewahren und nichts überstürzt löschen oder neu installieren.
  2. Betroffene Geräte vom Netz trennen: Netzwerkkabel ziehen, WLAN deaktivieren. Geräte möglichst nicht ausschalten – im Arbeitsspeicher können wichtige Spuren liegen.
  3. IT-Dienstleister und Geschäftsführung informieren – über einen sicheren Kanal, notfalls per Telefon.
  4. Dokumentieren: Was ist wann aufgefallen? Fotos von Bildschirmmeldungen machen.
  5. Kein Lösegeld zahlen, ohne vorher fachkundigen Rat einzuholen. Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch, dass die Daten nicht trotzdem veröffentlicht werden.

Melden: Wer muss informiert werden?

StelleWann?Hinweis
Datenschutz-Aufsichtsbehörde (in Brandenburg: LDA Brandenburg)innerhalb von 72 StundenWenn personenbezogene Daten betroffen sind und ein Risiko für die Betroffenen besteht (Art. 33 DSGVO)
Betroffene PersonenunverzüglichBei voraussichtlich hohem Risiko (Art. 34 DSGVO)
Polizei – Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburgso früh wie möglichAnzeige erstatten; die ZAC berät Unternehmen
Cyber-Versicherunglaut Vertrag, meist sofortVor eigenen Maßnahmen Rücksprache halten, sonst droht Leistungskürzung
BSI24 h / 72 h / 1 MonatNur für Einrichtungen, die unter NIS-2 fallen (mehr dazu)

Wiederanlauf: Zurück in den Betrieb

  • Ursache finden und schließen, bevor Systeme wieder ans Netz gehen – sonst ist der Angreifer gleich wieder drin.
  • Saubere Wiederherstellung aus einem Backup, das nachweislich vor der Infektion entstanden ist.
  • Alle Passwörter ändern, insbesondere Administrator-, E-Mail- und Cloud-Zugänge.
  • Kunden und Partner informieren, falls über Ihre Adressen Schad-E-Mails verschickt wurden.
  • Nachbereitung: Was hat funktioniert, was nicht? Den Notfallplan entsprechend anpassen.

Vorlage: Die IT-Notfallkarte

Hängen Sie eine Notfallkarte gut sichtbar an jedem Arbeitsplatz aus. Sie sollte mindestens enthalten:

Verhalten bei IT-Notfällen

  1. Ruhe bewahren. Gerät nicht ausschalten.
  2. Netzwerkkabel ziehen / WLAN deaktivieren.
  3. Sofort melden an: [Name, Telefonnummer IT-Betreuung]
  4. Vertretung: [Name, Telefonnummer Geschäftsführung]
  5. Notieren: Was ist passiert? Wann? Welches Gerät?

Vorbereitung ist der beste Schutz

  • Notfallkontakte – auch außerhalb der Geschäftszeiten – sind aktuell und ausgedruckt verfügbar.
  • Es gibt ein getestetes Offline-Backup.
  • Die wichtigsten Abläufe können notfalls einige Tage ohne IT weiterlaufen (Papierformulare, Telefonliste).
  • Die IT-Dokumentation liegt auch außerhalb der IT-Systeme vor.
  • Das Team weiß, wie Vorfälle gemeldet werden.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Angaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.