IT-Organisation · 2 Min. Lesezeit
E-Rechnung im B2B: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise zur Pflicht. Der Empfang muss bereits heute funktionieren – für den Versand läuft die Übergangszeit bald ab.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) verpflichtend eingeführt. Für Rechnungen an Privatpersonen ändert sich nichts.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch maschinell gelesen und verarbeitet werden kann und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die gängigen Formate in Deutschland sind:
- XRechnung – eine reine XML-Datei, ohne für Menschen lesbare Ansicht
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL) – ein PDF mit eingebetteter XML-Datei, also für Mensch und Maschine lesbar
Ein normales PDF ist keine E-Rechnung
Rechnungen als einfaches PDF, Word-Dokument oder Scan gelten rechtlich als „sonstige Rechnungen“. Sie sind nur noch während der Übergangsfristen zulässig.
Die Fristen im Überblick
| Ab | Was gilt? |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür grundsätzlich. |
| bis 31. Dezember 2026 | Für den Versand dürfen noch Papier- und (mit Zustimmung des Empfängers) PDF-Rechnungen genutzt werden. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen dürfen noch ein Jahr lang andere Formate nutzen. |
| 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen versenden. |
Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto) und Fahrausweise.
Was bedeutet das für Ihre IT?
- Empfang: Richten Sie ein zentrales Postfach (z. B.
rechnung@ihre-firma.de) ein und stellen Sie sicher, dass XML-Rechnungen lesbar dargestellt werden – viele Buchhaltungsprogramme können das bereits, alternativ gibt es Viewer. - Versand: Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungs- oder Warenwirtschaftsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann. Ältere Programme benötigen oft ein Update oder einen Wechsel.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen im Originalformat (der XML-Datei) unveränderbar und nach den GoBD aufbewahrt werden. Für Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Ein Ausdruck reicht nicht.
- Prozesse: Strukturierte Rechnungen lassen sich automatisch prüfen, freigeben und buchen. Wer die Umstellung nutzt, spart langfristig Zeit.
Checkliste zur Umstellung
- Zentrales Rechnungspostfach eingerichtet
- E-Rechnungen können angezeigt und geprüft werden
- Rechnungsprogramm unterstützt XRechnung und/oder ZUGFeRD
- Revisionssichere Archivierung im Originalformat geregelt
- Abstimmung mit Steuerberatung zum Buchungsprozess erfolgt
- Kunden und Lieferanten über das künftige Format informiert
Bei steuerlichen Detailfragen ist Ihre Steuerberatung die richtige Ansprechpartnerin. Bei der technischen Umsetzung – Postfach, Software-Auswahl, Archivierung – unterstützen wir Sie gern.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Angaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.
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